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RESTNUTZUNGSDAUER - GUTACHTEN
WAS IST DAS?

Ein "Restnutzungsdauer Gutachten für Gebäude" im Kontext der Immobilienabschreibung bezieht sich auf eine Bewertung der verbleibenden Nutzungsdauer einer Immobilie für steuerliche Zwecke. Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer von Gebäuden wird von Sachverständigen oder Gutachtern erstellt, die Experten auf dem Gebiet der Immobilienbewertung sind. Sie berücksichtigen verschiedene Faktoren wie den baulichen Zustand der Immobilie, die Art der Nutzung, die allgemeine Marktentwicklung, technologische Fortschritte und andere relevante Aspekte. Ein "Restnutzungsdauer Gutachten für Gebäude" im Kontext der Immobilienabschreibung bezieht sich auf eine Bewertung der verbleibenden Nutzungsdauer einer Immobilie für steuerliche Zwecke. Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer von Gebäuden wird von Sachverständigen oder Gutachtern erstellt, die Experten auf dem Gebiet der Immobilienbewertung sind. Sie berücksichtigen verschiedene Faktoren wie den baulichen Zustand der Immobilie, die Art der Nutzung, die allgemeine Marktentwicklung, technologische Fortschritte und andere relevante Aspekte.

 

Das Gutachten zur Restnutzungsdauer ist wichtig, um die korrekte Abschreibungsbasis für steuerliche Zwecke zu bestimmen. Je kürzer die Restnutzungsdauer, desto schneller können die Kosten abgeschrieben werden, was zu höheren steuerlichen Vorteilen führen kann. Ein genaues Gutachten hilft Immobilienbesitzern, die Abschreibung korrekt zu berechnen und mögliche Probleme mit Steuerbehörden zu vermeiden.

RESTNUTZUNGSDAUER - GUTACHTEN
WER DARF DAS?

Das Bundesfinanzministerium hat eine aktuelle Forderung erlassen, die besagt, dass ein Gutachten, das als Beweis für eine verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer dient, entweder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter oder einem Sachverständigen mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 stammen muss.

Die bisherige Methode, die sich alleinig auf die Modellansätze der ImmoWertV stützt, wird nicht mehr als ausreichend angesehen. Zukünftig sollen auch andere Kriterien, wie  beispielsweise die potenzielle Nachfolgenutzung, in Betracht gezogen werden. Es wird nicht länger akzeptiert, einfach eine Restnutzungsdauer aus einem Verkehrswertgutachten zu übernehmen, um den Nachweis zu erbringen. Anerkannt werden nur noch Gutachten, die sich ausschließlich auf die Bewertung der Nutzungsdauer konzentrieren.

Die erfreuliche Nachricht lautet, dass das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Frederic Schorndorfer in Heilbronn alle erforderlichen Zertifizierungen besitzt (Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024)

Mit dieser Verfügung strebt das Bundesfinanzministerium an, deutschlandweit einheitliche Richtlinien zu etablieren. Die Finanzämter sind angehalten, die neuen Regelungen umgehend nach ihrer Bekanntgabe umzusetzen.

RESTNUTZUNGSDAUER - GUTACHTEN
WAS BRINGT DAS?

Wenn man seine Immobilie vermietet, hat man die Möglichkeit, die Kosten für den Erwerb der Immobilie durch jährliche Steuererklärungen abzusetzen.

 

Der Gesetzgeber hat feste Regeln für die Dauer dieser Abschreibung von Immobilien festgelegt. Die Mehrheit der Immobilien wird daher pauschal über 50 Jahre, also mit einem jährlichen Satz von zwei Prozent, abgeschrieben. Es besteht jedoch die Option, von dieser Regel abzuweichen und dies zu Ihren Gunsten zu nutzen, indem Sie ein Gutachten zur tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer vorlegen.

Viele Immobilien, insbesondere diejenigen, die vor dem Jahr 2000 gebaut wurden, weisen eine kürzere Nutzungsdauer auf als die gesetzlich festgelegten 50 Jahre. Wenn Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen können, muss das Finanzamt die Abschreibung für Abnutzung (AfA) an die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer anpassen.

Unsere Sachverständigen, die gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind, erstellen valide Gutachten über die Restnutzungsdauer. Mit diesen Gutachten können Sie Ihre jährlichen Abschreibungen optimieren.

 

Je kürzer die Restnutzungsdauer, die durch das Gutachten ermittelt wird, desto höher ist der Abschreibungssatz. Dies wiederum führt zu einer erhöhten Steuerersparnis und Rendite pro Jahr.

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