UNSERE LEISTUNGEN ALS ZERTIFIZIERTER IMMOBILIENGUTACHER
Gutachterliche Stellungnahme
Ermittlung des Marktwertes
(rd. 4 - 6 Seiten)
Für was?
Wertermittlungen für Verkauf;
zur Vermögensübersicht;
Prüfung eines Ankaufspreises
etc.
Ergebnis:
Digitale Ausfertigung einer gutachterlichen Stellungnahme mit indikativer Wertermittlung
kein Vor-Ort-Termin
Honorar:
Auf Anfrage*
Kurz-Gutachten
in Anlehnung an § 194 BauGB
Ermittlung des Marktwertes
(rd. 20 - 40 Seiten)
Für was?
Wertschätzung für Verkauf, Vermögensdisposition, Prüfung Ankaufspreis, außergerichtliche Auseinandersetzungen (Erbe, Scheidung etc.)
Ergebnis:
Digitale Ausfertigung einer gutachterlichen Stellungnahme mit indikativer Wertermittlung
Vor-Ort-Termin
Honorar:
Auf Anfrage*
Gutachten
gem. § 194 BauGB.
Ermittlung des Marktwertes
(rd. 40 - 100 Seiten)
Für was?
Gerichtliche Auseinandersetzungen, Erbthemen, Scheidungen, zur Vorlage bei Anwälten, Steuerberatern, Finanzamt
etc.
Ergebnis:
Amtlich anerkanntes Verkehrswertgutachten in Anlehnung an§ 194 BauGB. Vor-Ort-Termin
Honorar:
Auf Anfrage*
Informationen
*unser Honorar versteht sich zzgl. 19 % MwSt., zzgl. Fahrtkosten, Nebenkosten, Kosten für eingeholte Auskünfte etc.
gem. schriftlicher Auftragsvereinbarung
WARUM SIE UNS ALS IMMOBILIENGUTACHTER WÄHLEN SOLLTEN
ZERTIFIZIERT UND RECHTSSICHER
STÄNDIGE WEITERBILDUNGEN
RUND UM SERVICE BIS ZUR GUTACHTENFERTIGSTELLUNG
REGIONAL UND
ÜBERREGIONAL
ZÜGIGIGE TERMINIERUNG
UND FERTIGSTELLUNG
MEHRFACH AUSGEZEICHNETES
INGENIEURBÜRO
ZERTIFIZIERT NACH DIN EN ISO / IEC 17024 - AMTL. ANERKANNT
Die Zertifizierung von Sachverständigen gemäß der DIN EN ISO/IEC 17024, die europaweite Anerkennung findet, stellt heute eine der verlässlichsten Methoden dar, um die fachliche Kompetenz eines Sachverständigen zu bewerten.
Die ISO/IEC 17024 ermöglicht die weltweite Anerkennung und Vergleichbarkeit von Qualifikationen und Anforderungen für Sachverständige. Aus diesem Grund gewinnt diese Zertifizierung auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Aufgrund ihrer internationalen Akzeptanz wird in Fachkreisen erwartet, dass sie in einigen Jahren die öffentliche Bestellung als Maßstab ablösen könnte.
Weltweite Anwendbarkeit:
Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat weltweit Gültigkeit. Sie wurde im Jahr 2003 als Europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und kurz darauf als Deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC 17024) verankert. Sachverständige, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifiziert wurden, genießen international anerkannte Kompetenz.
Fortlaufende Entwicklung und Überprüfung Gemäß den Richtlinien der ISO/IEC 17024 sind zertifizierte Sachverständige verpflichtet, ihr Fachwissen kontinuierlich zu erweitern und zu aktualisieren. In der Regel müssen sie auch Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle vorlegen. Auftraggeber und Gerichte können daher darauf vertrauen, dass ein Sachverständiger, der auf Grundlage der ISO/IEC 17024 zertifiziert ist, über aktuelles Fachwissen und umfangreiche praktische Erfahrung als Sachverständiger verfügt.
ANERKANNTES MITGLIED IM BUNDESVERBAND DEUTSCHER SACHVERSTÄNDIGER UND FACHGUTACHTER E.V.
Der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter prüft seine Mitglieder regelmäßig auf Basis der folgenden Kriterien:
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fundierte Berufsausbildung,
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langjährige Berufserfahrung,
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Ausbildung zum Sachverständigen,
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Anerkennung und/oder Zertifizierung und
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Konstante Weiterbildung
Wir sind anerkanntes Mitglied als "Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken"
VERKEHRSWERTGUTACHEN - ZERTIFIZIERT UND AMTL. ANERKANNT NACH DIN EN ISO / IEC 17024
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens folgt einem strukturierten Ablauf, um eine fundierte und sachgerechte Bewertung eines Grundstücks, einer Immobilie oder eines anderen Vermögensgegenstands vorzunehmen. Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung unserer typischen Vorgehensweise für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens in Heilbronn, Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Sinsheim, Öhringen, Ludwigsburg und auch überregional:
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Auftragsklärung: Wir als Immobiliensachverständiger klären zunächst mit dem Auftraggeber (in der Regel eine Privatperson, Bank, Behörde oder ein Unternehmen) den genauen Bewertungszweck, den Stichtag und alle relevanten Details zum zu bewertenden Objekt.
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Datenerhebung: Der Immobiliensachverständige sammelt alle relevanten Informationen zum Objekt, wie Größe, Lage, Zustand, Ausstattung, Mängel, Erträge, Baupläne und aktuelle Marktdaten.
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Objektbesichtigung: Der Gutachter besichtigt das zu bewertende Objekt vor Ort, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und etwaige Besonderheiten oder Mängel zu identifizieren.
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Recherche: Wir recherchieren relevante Informationen, wie Vergleichspreise ähnlicher Objekte in der Umgebung, Bodenrichtwerte, Mietspiegel, rechtliche Bestimmungen und sonstige Marktgegebenheiten.
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Wertermittlungsverfahren: Es gibt verschiedene Verfahren, um den Verkehrswert zu ermitteln, wie das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Der Gutachter wählt das geeignete Verfahren oder kombiniert mehrere Verfahren, um eine belastbare Bewertung zu erhalten.
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Datenanalyse: Der Immobiliensachverständige analysiert die gesammelten Daten und führt die entsprechenden Berechnungen durch, um den Verkehrswert zu ermitteln.
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Gutachtenerstellung: Der Gutachter verfasst das Verkehrswertgutachten, in dem er alle relevanten Informationen, Methoden, Berechnungen, Annahmen und den ermittelten Verkehrswert darlegt.
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Plausibilitätsprüfung: Das Gutachten wird auf Plausibilität und Vollständigkeit überprüft, um sicherzustellen, dass alle Aspekte angemessen berücksichtigt wurden.
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Gutachtenspräsentation: Der Gutachter präsentiert das Gutachten dem Auftraggeber und erläutert die Bewertungsmethoden und Ergebnisse (wenn gewünscht).
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Abschluss des Gutachtens: Nach eventuellen Rückfragen und Anpassungen wird das Gutachten abgeschlossen und dem Auftraggeber übergeben.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens eine komplexe Aufgabe ist, die Erfahrung, Fachwissen und Sorgfalt erfordert. Der Gutachter sollte die relevanten Immobilienmarktgesetze und -normen sowie ethische Grundsätze der Gutachtenerstellung beachten.
Wir sind zertifiziert und amtlich anerkannt. Die DIN EN ISO / IEC 17024 ist gleichgestellt mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung. Unsere Gutachten sind damit amtlich anerkannt.