Praxisbeispiel eines Restnutzungsdauergutachtens durch Dipl.-Ing. Frederic Schorndorfer, Mitglied des Gutachterausschusses der Stadt Heilbronn Viele Eigentümer und Kapitalanleger gehen davon aus, dass ihre vermietete Immobilie steuerlich nur mit der gesetzlichen Gebäudeabschreibung von 2 % pro Jahr berücksichtigt werden kann. Tatsächlich erlaubt § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer. Wird diese durch ein qualifiziertes Restnutzungsdauergutachten belegt, kann sich die jährliche Abschreibung erheblich erhöhen. Ein aktueller Fall aus Heilbronn zeigt, wie sich der tatsächliche Gebäudezustand auf die wirtschaftliche Restnutzungsdauer und damit auf die steuerliche Abschreibung auswirken kann.


Dipl.-Ing. Frederic Schorndorfer wurde mit der Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens für eine ehemalige Gewerbeeinheit in der Ludwig-Pfau-Straße in Heilbronn beauftragt.
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um eine im Erdgeschoss gelegene Einheit innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Die Räumlichkeiten wurden ursprünglich gewerblich genutzt und später baurechtlich zu Wohnzwecken umgewidmet. Die Wohnfläche beträgt rund 90 m². Das Gebäude wurde im Jahr 1949 errichtet und befindet sich in zentraler Innenstadtlage von Heilbronn.
Auf den ersten Blick erscheint die Immobilie in einem gepflegten Zustand. Für die Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer reicht jedoch eine rein optische Betrachtung nicht aus. Entscheidend sind die technische Beschaffenheit, die energetische Qualität, die Marktgängigkeit und die langfristige wirtschaftliche Nutzbarkeit des Gebäudes.
Im Rahmen der Ortsbesichtigung wurden zwar verschiedene Modernisierungen festgestellt, darunter eine Heizungsmodernisierung, erneuerte Fenster mit Dreifachverglasung sowie modernisierte Sanitärbereiche. Gleichzeitig zeigte das Gebäude jedoch deutliche altersbedingte Merkmale.
Besonders auffällig waren:
Die Analyse ergab einen Modernisierungsgrad von lediglich fünf Modernisierungspunkten. Eine umfassende Kernsanierung lag nicht vor.
Unter Berücksichtigung des technischen Zustands, der energetischen Eigenschaften, der Marktgängigkeit sowie der langfristigen wirtschaftlichen Nutzbarkeit wurde eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von:
24 Jahren
ermittelt.
Das entspricht einem modifizierten Baujahr von 1970.
Bei Wohngebäuden wird häufig die gesetzliche Abschreibung von 2 % pro Jahr angesetzt.
Eine Restnutzungsdauer von 24 Jahren entspricht dagegen einer jährlichen Abschreibung von:
4,17 % pro Jahr
Beispiel:
Bei einem Gebäudeanteil von 200.000 € ergibt sich:
Die jährliche Abschreibung erhöht sich somit um rund:
4.340 € pro Jahr
Der vorliegende Fall zeigt, dass das tatsächliche wirtschaftliche Alter einer Immobilie häufig deutlich vom kalendarischen Alter abweicht. Obwohl das Gebäude bereits 1949 errichtet wurde, ergab die sachverständige Untersuchung eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von 24 Jahren.
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Eigentumswohnungen und älteren Kapitalanlageimmobilien kann ein Restnutzungsdauergutachten daher erhebliche steuerliche Vorteile ermöglichen.
Dipl.-Ing. Frederic Schorndorfer erstellt als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Mitglied des Gutachterausschusses der Stadt Heilbronn Restnutzungsdauergutachten für Eigentümer, Kapitalanleger und Steuerberater in Heilbronn und der Region.

Sachverständiger für Immobilienbewertung zertifiziert nach DIN EN ISO / IEC 17024
Immobilienwertermittler (TÜV + Institut für Sachverständigenwesen)
Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung (DEKRA)
Anerkanntes Mitglied im BDFS